schoepfung-bewahren.drs.de geht online!

Das Strategieteam Klimainitiative der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat eine neue Website veröffentlicht, auf der alle Förderprogramme zum Thema „Schöpfung bewahren“ gebündelt und auf einen Blick dargestellt werden. Ob Heizungsoptimierung, Beleuchtung oder Photovoltaikanlagen - hier finden alle Haupt- und Ehrenamtlichen die notwendigen Informationen, um Klimaschutz in ihrer Kirchengemeinde, ihrem Dekanat oder an anderer Stelle weiterzutreiben und zu gestalten. Darüber hinaus gibt es nützliche Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit, gute Beispiele aus Kirchengemeinden, Wissenswertes zum Franziskuspreis und vieles mehr.

Die neue Website finden sie Hier.

Kirchlicher Appell für mehr Anstrengungen im Klimaschutz

Prominente Vertreterinnen und Vertreter der Katholischen Kirche Deutschlands haben einen Appell für mehr Anstrengungen im Klimaschutz verfasst. Das Schreiben ist an die Bundes- und Landesregierungen Deutschlands gerichtet und fordert diese auf, Hemmnisse und Unklarheiten auszuräumen und alle Akteure auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Von Seiten der Kirchen sei man bereit, "Klimaschutz konkret umzusetzen, die notwendigen Veränderungen anzugehen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen."
Aus Sorge, dass die gesellschaftspolitische Diskussion in eine völlig falsche Richtung geht, formulieren die Verfasser sehr konkrete Forderungen hinsichtlich des Klimaziels, einer zeitnahen und verbindlichen Energieeffizienz- und Wärmewende, der Sanierung des Gebäudebestands und deren Förderungen, der Mobilitätswende, der Agrar- und Ernährungswende und der sozialen Gerechtigkeit.

Der Appell und weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage der Inititative veröffentlicht. HIER >

Hier finden Sie den Text als PDF Datei mit Belegfußnoten bzw. Zeitungsartikeln und/oder wissenschaftliche Referenzdokumenten für Aussagen in diesem Appell.

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Förderprogramm für Klimainitiative

Ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg möchte zivilgesellschaftliche Gruppen bei Ihren Klimaschutzprojekten unterstützen. Die „Allianz für Beteiligung“ hat das Förderprogramm „Kickstart Klima“ ins Leben gerufen. Dabei hat sie sich zum Ziel gemacht, einen Beitrag zum Klimaschutz in Baden Württemberg zu leisten. Stellen sie vor, welches Klimaschutzprojekt Sie vor Ort anstoßen möchten und überzeugen sie die „Allianz für Beteiligung“, sodass ihr Projekt ein Teil von „Kickstart Klima“ wird. Der Kreativität des Projekts sind hierbei keine Grenzen gesetzt, es muss lediglich dazu beitragen das Klima zu schützen, von Reduzieren von CO2 oder Energieverbrauch bis zum Schutz der Artenvielfalt ist alles möglich. Wichtig für die Allianz ist dabei das gemeinsame Erarbeiten des Wissen über Klima-Konzepte und das Einbetten in örtliche Strukturen und Netzwerke. Wird hierbei Unterstützung benötigt, können begleitende Maßnahmen im Rahmen der Projektumsetzung durchgeführt werden. Wenn ihr Projekt es schafft ein Teil von „Kickstart Klima“ zu werden, können sie eine Sachkostenfinanzierung von bis zu 6000 Euro erhalten. Eine Chance auch für Klimaschutzprojekte in ihrer Kirchengemeinde.

Weitere Informationen könne sie hier nachlesen.

Änderung der Baustellenverordnung ab 01.04.2023

Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2023 angepasst. Auf Baustellen ist diese Verordnung grundlegend für den Arbeitsschutz. Die Novellierung enthält neue und erweiterte Unterrichtungs- und Informationspflichten des Bauherrn gegenüber den beauftragten Baufirmen.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert HIER über die wesentlichen Neuerungen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Merkblatt zu den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023 veröffentlicht.
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Auslaufen der Energiespar-Verordnung im Winter 22/23

Auch wenn die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) der Bundesregierung zum 15. April 2023 ausgelaufen ist, sollte die Kirchengemeinde weiterhin ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Der Ukrainekrieg ist leider immer noch aktuell und hat großen Einfluss auf unsere Energiepreise und Rohstoffknappheit. Daher muss weiterhin solidarisch gehandelt und Energie eingespart werden, auch hinsichtlich der sich ändernden klimatischen Bedingungen durch den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen.
Deshalb bitten wir Sie, weiterhin auf den Energieverbrauch in den kirchlichen Gebäuden zu achten und die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitshilfen (Checkliste Gebäude) zu nutzen. Weiterhin gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) bis 30. September 2024. Darin enthalten ist die auch für Kirchengemeinden relevante Pflicht in Gebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung durchzuführen. Bis zum 15.09.2024 sind eventuell notwendige Optimierungen zu realisieren.  Außerdem in der EnSimiMaV festgelegt ist das Nichtwohngebäude mit Gauheizung mit über 1000m² Fläche sowie Gebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 hydraulisch abgeglichen werden müssen. In Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten muss ein hydraulischer Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgen.

 

Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht

Wer in Baden-Württemberg ein Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen plant und baut, oder wer eine grundlegende Dachsanierung vornimmt, ist zur Realisierung einer Photovoltaikanlage oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen verpflichtet. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den vorliegenden Praxisleitfaden herausgebracht, um Bauherrinnen und Bauherren bei der praktischen Umsetzung der Photovoltaikpflicht zu unterstützen. Im Leitfaden werden die Vorschriften erläutert und erklärt, wie am einfachsten vorzugehen ist, um die Anforderungen einzuhalten.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen der Bischöflichen Bauordnung, insbesondere § 5 Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung. Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem über den Nachhaltigkeitsfonds förderfähig. Unsere Klimaschutzmanager:innen und Gebietsarchitekt:innen beraten Sie gerne

Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht, Stand März 2023

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Antworten auf die häufigsten Fragen zur Photovoltaikpflicht gibt es vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft HIER 

 

Novellierte "grüne" Bauordnung und Förderrichtlinien zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Klimafreundliches und klimaangepasstes Bauen wird gefordert und gefördert.

Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte stehen bei Modernisierungen und Neubauten im Zentrum

Die Bewahrung der lebensfreundlichen Klimabedingungen auf unserem Planeten ist wohl die größte und drängendste Aufgabe und Herausforderung unserer Zeit. Christinnen und Christen stehen hier aufgrund des biblischen Auftrags zur Bewahrung der Schöpfung in besonderer Verantwortung. Daher befindet sich die Diözese Rottenburg-Stuttgart seit dem Ausrufen der Klimainitiative im Jahr 2007 auf einem kontinuierlichen Weg der nachhaltigen Entwicklung.
Weiterlesen auf www.drs.de: Klima und Schöpfung >

Der Gebäudebestand und dessen Betrieb, vor allem die Beheizung von Räumen, verursachen einen Großteil der Treibhausgasemissionen, die maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich sind. Daher bieten die Gebäude der Diözese und der Kirchengemeinden ein großes Potential, um die diözesanen Klimaziele erreichen zu können. Sämtliche kirchliche Baumaßnahmen im Gebiet der Diözese müssen so ab 2023 im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dessen Folgen betrachtet werden.

„Die Verantwortung für eine schöpfungsfreundliche Kirche muss sich im nachhaltigen Bauen, sowie einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung der Gebäude konkretisieren.“

Aus der Präambel der Bischöflichen Bauordnung

Sowohl bei der Modernisierung bestehender Gebäude als auch bei der Planung und Realisierung neuer Projekte müssen künftig Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen Beachtung finden. Dabei spielt sowohl die Klima- und Umweltfreundlichkeit von Baumaßnahmen eine Rolle, als auch die Klimaanpassung der Gebäude, um auf die sich bereits verändernden Klimaeinflüsse zu reagieren.

Wer baut, denkt langfristig. Insofern müssen alle bauliche Maßnahmen bereits heute dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 genügen, da diese Bauelemente in den kommenden Jahren nicht noch einmal nachgerüstet werden.

Da dies mit großen Anstrengungen verbunden ist, wurde die Förderlandschaft der Diözese überarbeitet und ausgeweitet. Der Nachhaltigkeitsfonds fördert nun ein breit angelegtes Spektrum an Maßnahmen, der maximale Fördersatz wurde erhöht und ein Punktesystem vereinfacht die Antragstellung und die Prüfung. Die bewährte Förderung von effizienter Beleuchtung wurde weiter ausgebaut und die Förderung von Heizungsoptimierungen wurde vereinfacht.

Hier finden Sie die novellierte Bischöfliche Bauordnung und Förderrichtlinien in ihrer neuen Fassung, sowie weiteres Informationsmaterial.