"Rundum-Sorglos-Paket" für die Kirchengemeinden

23.04.2024
Ein wichtiger Bestandteil um die Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen, ist ein flächendeckender Ausbau von Photovoltaikanlagen. Die neu gegründete DRS regenerative Energie GmbH pachtet Dächer von Kirchengemeinden und beauftragt die KSE mit der Errichtung einer PV-Anlage. Sämtliche administrativen und operativen Aufgaben werden von der GmbH übernommen. Jede Kirchengemeinde kann sich so am Ausbau der erneuerbaren Energien und der Erreichung der Klimaziele beteiligen.

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Die Richtung stimmt: So viel erneuerbarer Strom erzeugt wie noch nie

20.03.2024
Der Gesamtanteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch (Strom, Wärme und Verkehr) ist in Deutschland im Jahr 2023 auf insgesamt 22 % gestiegen. Im Vorjahr betrug der Anteil noch 20,8 %. Grund für diese positive Entwicklung waren insbesondere die Zuwächse der Erneuerbaren in den Sektoren Strom und Wärme bei gleichzeitig insgesamt sinkender Nachfrage nach Energie in allen Sektoren.

Zu diesem Ergebnis kommt die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Umweltbundesamt angesiedelt ist. Die AGEE-Stat bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Nutzung der erneuerbaren Energien.
Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2023“ erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert.

Kampf dem Klimakiller im Kirchenkeller

26.02.2024
Bis 2040 will die Diözese klimaneutral sein. Zu den Bausteinen auf diesem Weg gehört die Optimierung der Heizungsanlagen über das Programm „HOPP!". Durch die Betriebsoptimierung von Temperaturen, Heizzeiten und Heizkurven ergeben sich auch ohne größere Investitionen sofort etwa sieben Prozent an Energieeinsparung.

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Aktualisiertes Klimaschutzkonzept: Die Diözese strebt die Klimaneutralität für das Jahr 2040 an.

19.12.2023
Die Diözese Rottenburg strebt an, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Das beschloss der Diözesanrat in seiner Sitzung am 25.11.2023 im Kloster Schöntal, nachdem sich die Diözesanleitung dieses Ziel bereits in ihrer Sitzung am 10.10.2023 zu eigen gemacht hatte. Mögliche Wege zur Klimaneutralität skizziert das Aktualisierte Klimaschutzkonzept "Klimaneutral 2040", das von der FEST Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Strategieentwicklungsteam Klimainitiative der Diözese erarbeitet wurde.

Klimaschutzkonzept DRS - Klimaneutral 2040 Aktualisierung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.pdf (1,8 MB)

Kirchen gehen mit der Sonne in die Offensive

15.12.2023
Über 1700 neue Photovoltaik-Anlagen sollen in zehn Jahren auf Kirchen und Kindergärten arbeiten. Die erste Photovoltaik-Anlage aus der groß angelegten „PV-Offensive“ ist bei dem Pilotprojekt in Schnürpflingen montiert und wartet auf die Endabnahme, damit sie Anfang kommenden Jahres in Betrieb gehen kann.

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"Laudate deum" - dringender Appell des Papstes acht Jahre nach Enzyklika "Laudato si"

05.10.2023
Papst Franziskus wendet sich erneut mit einem dringlichen Appell zum Klimaschutz an die Welt: In "Laudate Deum", dem Nachfolge-Schreiben zu "Laudato si" aus dem Jahr 2015, ruft er zu zügigen Maßnahmen gegen die Erderwärmung auf. In seinem "Apostolischen Mahnschreiben" fordert der Papst von den Regierungen, von den Unternehmen und den einzelnen Menschen, rasch die notwendigen Schritte zu ergreifen, um eine Ausweitung der Klimakatastrophen zu verhindern. Skeptikern an der Theorie der Erderwärmung hält der Papst in dem Text entgegen, der menschengemachte Ursprung des Klimawandels könne "nicht mehr bezweifelt werden". Der Papst argumentiert in dem rund zwölf Seiten langen Schreiben meist naturwissenschaftlich, politisch und auch volkswirtschaftlich. Franziskus spricht sich dagegen aus, Mensch und Natur als getrennt voneinander zu betrachten. Der Mensch müsse "als Teil der Natur betrachtet werden. Das menschliche Leben, die Intelligenz und die Freiheit sind in die Natur eingebettet, die unseren Planeten bereichert, und sie sind Teil seiner inneren Kräfte und seines Gleichgewichts." Papst Franziskus setzt auf die Kraft der Vernunft, um alle Menschen guten Willens zum Einsatz für eine lebenswerte Welt zu gewinnen.

Das Apostolische Schreiben "Laudate deum" finden Sie auf der Seite des Vatikans hier.

schoepfung-bewahren.drs.de geht online!

24.07.2023
Das Strategieteam Klimainitiative der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat eine neue Website veröffentlicht, auf der alle Förderprogramme zum Thema „Schöpfung bewahren“ gebündelt und auf einen Blick dargestellt werden. Ob Heizungsoptimierung, Beleuchtung oder Photovoltaikanlagen - hier finden alle Haupt- und Ehrenamtlichen die notwendigen Informationen, um Klimaschutz in ihrer Kirchengemeinde, ihrem Dekanat oder an anderer Stelle weiterzutreiben und zu gestalten. Darüber hinaus gibt es nützliche Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit, gute Beispiele aus Kirchengemeinden, Wissenswertes zum Franziskuspreis und vieles mehr.

Die neue Website finden sie Hier.

Kirchlicher Appell für mehr Anstrengungen im Klimaschutz

11.07.2023
Prominente Vertreterinnen und Vertreter der Katholischen Kirche Deutschlands haben einen Appell für mehr Anstrengungen im Klimaschutz verfasst. Das Schreiben ist an die Bundes- und Landesregierungen Deutschlands gerichtet und fordert diese auf, Hemmnisse und Unklarheiten auszuräumen und alle Akteure auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Von Seiten der Kirchen sei man bereit, "Klimaschutz konkret umzusetzen, die notwendigen Veränderungen anzugehen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen."
Aus Sorge, dass die gesellschaftspolitische Diskussion in eine völlig falsche Richtung geht, formulieren die Verfasser sehr konkrete Forderungen hinsichtlich des Klimaziels, einer zeitnahen und verbindlichen Energieeffizienz- und Wärmewende, der Sanierung des Gebäudebestands und deren Förderungen, der Mobilitätswende, der Agrar- und Ernährungswende und der sozialen Gerechtigkeit.

Der Appell und weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage der Inititative veröffentlicht. HIER >

Hier finden Sie den Text als PDF Datei mit Belegfußnoten bzw. Zeitungsartikeln und/oder wissenschaftliche Referenzdokumenten für Aussagen in diesem Appell.

PDF

 

Förderprogramm für Klimainitiative

21.06.2023
Ein neues Förderprogramm in Baden-Württemberg möchte zivilgesellschaftliche Gruppen bei Ihren Klimaschutzprojekten unterstützen. Die „Allianz für Beteiligung“ hat das Förderprogramm „Kickstart Klima“ ins Leben gerufen. Dabei hat sie sich zum Ziel gemacht, einen Beitrag zum Klimaschutz in Baden Württemberg zu leisten. Stellen sie vor, welches Klimaschutzprojekt Sie vor Ort anstoßen möchten und überzeugen sie die „Allianz für Beteiligung“, sodass ihr Projekt ein Teil von „Kickstart Klima“ wird. Der Kreativität des Projekts sind hierbei keine Grenzen gesetzt, es muss lediglich dazu beitragen das Klima zu schützen, von Reduzieren von CO2 oder Energieverbrauch bis zum Schutz der Artenvielfalt ist alles möglich. Wichtig für die Allianz ist dabei das gemeinsame Erarbeiten des Wissen über Klima-Konzepte und das Einbetten in örtliche Strukturen und Netzwerke. Wird hierbei Unterstützung benötigt, können begleitende Maßnahmen im Rahmen der Projektumsetzung durchgeführt werden. Wenn ihr Projekt es schafft ein Teil von „Kickstart Klima“ zu werden, können sie eine Sachkostenfinanzierung von bis zu 6000 Euro erhalten. Eine Chance auch für Klimaschutzprojekte in ihrer Kirchengemeinde.

Weitere Informationen könne sie hier nachlesen.

Änderung der Baustellenverordnung ab 01.04.2023

17.04.2023
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2023 angepasst. Auf Baustellen ist diese Verordnung grundlegend für den Arbeitsschutz. Die Novellierung enthält neue und erweiterte Unterrichtungs- und Informationspflichten des Bauherrn gegenüber den beauftragten Baufirmen.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert HIER über die wesentlichen Neuerungen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Merkblatt zu den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023 veröffentlicht.
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Auslaufen der Energiespar-Verordnung im Winter 22/23

15.05.2023
Auch wenn die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) der Bundesregierung zum 15. April 2023 ausgelaufen ist, sollte die Kirchengemeinde weiterhin ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Der Ukrainekrieg ist leider immer noch aktuell und hat großen Einfluss auf unsere Energiepreise und Rohstoffknappheit. Daher muss weiterhin solidarisch gehandelt und Energie eingespart werden, auch hinsichtlich der sich ändernden klimatischen Bedingungen durch den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen.
Deshalb bitten wir Sie, weiterhin auf den Energieverbrauch in den kirchlichen Gebäuden zu achten und die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitshilfen (Checkliste Gebäude) zu nutzen. Weiterhin gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) bis 30. September 2024. Darin enthalten ist die auch für Kirchengemeinden relevante Pflicht in Gebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung durchzuführen. Bis zum 15.09.2024 sind eventuell notwendige Optimierungen zu realisieren.  Außerdem in der EnSimiMaV festgelegt ist das Nichtwohngebäude mit Gauheizung mit über 1000m² Fläche sowie Gebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 hydraulisch abgeglichen werden müssen. In Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten muss ein hydraulischer Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgen.

 

Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht

06.04.2023
Wer in Baden-Württemberg ein Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen plant und baut, oder wer eine grundlegende Dachsanierung vornimmt, ist zur Realisierung einer Photovoltaikanlage oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen verpflichtet. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den vorliegenden Praxisleitfaden herausgebracht, um Bauherrinnen und Bauherren bei der praktischen Umsetzung der Photovoltaikpflicht zu unterstützen. Im Leitfaden werden die Vorschriften erläutert und erklärt, wie am einfachsten vorzugehen ist, um die Anforderungen einzuhalten.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen der Bischöflichen Bauordnung, insbesondere § 5 Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung. Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem über den Nachhaltigkeitsfonds förderfähig. Unsere Klimaschutzmanager:innen und Gebietsarchitekt:innen beraten Sie gerne

Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht, Stand März 2023

PDF
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Photovoltaikpflicht gibt es vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft HIER 

 

Novellierte "grüne" Bauordnung und Förderrichtlinien zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten

Klimafreundliches und klimaangepasstes Bauen wird gefordert und gefördert.

Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte stehen bei Modernisierungen und Neubauten im Zentrum

Die Bewahrung der lebensfreundlichen Klimabedingungen auf unserem Planeten ist wohl die größte und drängendste Aufgabe und Herausforderung unserer Zeit. Christinnen und Christen stehen hier aufgrund des biblischen Auftrags zur Bewahrung der Schöpfung in besonderer Verantwortung. Daher befindet sich die Diözese Rottenburg-Stuttgart seit dem Ausrufen der Klimainitiative im Jahr 2007 auf einem kontinuierlichen Weg der nachhaltigen Entwicklung.
Weiterlesen auf www.drs.de: Klima und Schöpfung >

Der Gebäudebestand und dessen Betrieb, vor allem die Beheizung von Räumen, verursachen einen Großteil der Treibhausgasemissionen, die maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich sind. Daher bieten die Gebäude der Diözese und der Kirchengemeinden ein großes Potential, um die diözesanen Klimaziele erreichen zu können. Sämtliche kirchliche Baumaßnahmen im Gebiet der Diözese müssen so ab 2023 im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dessen Folgen betrachtet werden.

„Die Verantwortung für eine schöpfungsfreundliche Kirche muss sich im nachhaltigen Bauen, sowie einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung der Gebäude konkretisieren.“

Aus der Präambel der Bischöflichen Bauordnung

Sowohl bei der Modernisierung bestehender Gebäude als auch bei der Planung und Realisierung neuer Projekte müssen künftig Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen Beachtung finden. Dabei spielt sowohl die Klima- und Umweltfreundlichkeit von Baumaßnahmen eine Rolle, als auch die Klimaanpassung der Gebäude, um auf die sich bereits verändernden Klimaeinflüsse zu reagieren.

Wer baut, denkt langfristig. Insofern müssen alle bauliche Maßnahmen bereits heute dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 genügen, da diese Bauelemente in den kommenden Jahren nicht noch einmal nachgerüstet werden.

Da dies mit großen Anstrengungen verbunden ist, wurde die Förderlandschaft der Diözese überarbeitet und ausgeweitet. Der Nachhaltigkeitsfonds fördert nun ein breit angelegtes Spektrum an Maßnahmen, der maximale Fördersatz wurde erhöht und ein Punktesystem vereinfacht die Antragstellung und die Prüfung. Die bewährte Förderung von effizienter Beleuchtung wurde weiter ausgebaut und die Förderung von Heizungsoptimierungen wurde vereinfacht.

Hier finden Sie die novellierte Bischöfliche Bauordnung und Förderrichtlinien in ihrer neuen Fassung, sowie weiteres Informationsmaterial.