Energiesparen

 

 

Auch wenn die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung ausgelaufen ist, sollte die Kirchengemeinde weiterhin ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Der Ukrainekrieg ist leider immer noch aktuell und hat großen Einfluss auf unsere Energiepreise und Rohstoffknappheit. Daher muss weiterhin solidarisch gehandelt und Energie eingespart werden, auch hinsichtlich der sich ändernden klimatischen Bedingungen durch den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen. Deshalb bitten wir Sie, weiterhin auf den Energieverbrauch in den kirchlichen Gebäuden zu achten und die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitshilfen (Checkliste Gebäude) zu nutzen. Weiterhin gilt die Einsparverordnung mit den Mittelfristig wirksamen Maßnahmen. Darin enthalten ist die auch für Kirchengemeinden relevante Pflicht in Gebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung durchzuführen. Bis zum 15.09.2024 sind eventuell notwendige Optimierungen zu realisieren.  Außerdem in der EnSimiMaV festgelegt ist das Nichtwohngebäude mit Gauheizung mit über 1000m² Fläche sowie Gebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 hydraulisch abgeglichen werden müssen. In Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten muss ein hydraulischer Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgen.

Nachfolgend finden sie Informationen und Veröffentlichungen zum Energiesparen:

Dokumente der Diözese Rottenburg-Stuttgart

In den Anlage finden sich folgende Handreichungen:

1.a Handlungsempfehlungen zum Verantwortungsbewussten Temperieren von Kirchen, von den Bauabteilungen der (Erz-)Bistümer in Abstimmung mit den jeweiligen Umwelt-, Orgel- und Kunstabteilungen (Stand: 07.09.2022)DOWNLOAD
1.b Datenlogger: Möglichkeiten zur Luftfeuchteüberwachung in Kirchen  (BBA, 14.09.2022)DOWNLOAD
2. Eine Zusammenfassung der Regelungen zur Energieeinsparverordnung kurz- und mittelfristig-> hierbei gilt zu beachten, dassausschlieslich die mittelfristigen Maßnahmen noch relevant sind (BBA,15.09.2022)DOWNLOAD
3. Eine Checkliste zum Energiesparen  (BBA, 14.09.2022)DOWNLOAD

Bereits im Juli 2022 haben Bischof Dr. Gebhard Fürst und Generalvikar Prälat Dr. Clemens Stroppel folgende Mitteilungen herausgegeben:

Diese Mitteilungen sind Vorreiter für den Winter 2023/24.

Handreichung Verantwortungsbewusstes Temperieren von Kirchen im Winter 22/23 (Generalvikar Prälat Dr. Clemens Stroppel, 26. Juli 2022)

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Im Medienpool der Diözese können Sie Plakate und Piktogramme herunterladen, die auf das Thema hinweisen.MEDIENPOOL

    Verordnungen der Bundesregierung

    HINWEIS: Die Inhalte der u.s. Verordnungen gelten nicht nur für die Gebäude der öffentlichen Hand, sondern ebenfalls für die kirchlichen Gebäude.

    Bundesregierung (Stand: 01.September 2022)
    Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav)
    Verlängert bis zum 15. April 2023
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    Bundesregierung (Stand: Veröffentlichung ausstehend am 01. Oktober 2022)
    Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav)
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