Uns geht ein Licht auf - Förderung energieeffiziente Beleuchtung

Am 01.01.2023 tritt eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung effizienter Beleuchtung in Kraft.
Alle Kirchengemeinden können Anträge stellen und erhalten maximal 2.000 € Förderung pro Gebäude, in dem die Beleuchtung auf LED umgestellt wird.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bezuschusst die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Beleuchtung. Die überarbeitete „Richtlinie zur Förderung einer energieeffizienten Beleuchtung in den Bestandsgebäuden der Kirchengemeinden“ erscheint in der Dezember-2022-Ausgabe des kirchlichen Amtsblatts. Ebenso wie das Förderprogramm HOPP! und E-Mobi!  wird das Vorhaben aus Mitteln für "Kleinmaßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz in Kirchengemeinden" finanziert. Bis Ende 2026 sollen die CO2-Emissionen im Bereich der Gebäude um 26% im Vergleich zu 2015 gesenkt werden. Einen kleinen aber entscheidenden Beitrag dazu kann die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel in möglichst vielen Gebäuden leisten. Mit der Förderung energieeffizienter Leuchtmittel und moderner Lichttechnik werden Maßnahmen unterstützt, die zusätzlich Stromkosten senken und den Nutzerkomfort steigern.

Was wird gefördert?

Der Fokus der Richtlinie liegt auf folgenden gering-investiven Maßnahmen:

  • Austausch von Leuchtmitteln Einbau/Austausch elektronischer Betriebsgeräte
  • Einbau von Lichtmanagementsystemen wie Präsenz- und Bewegungsmelder, Tageslichtsensoren und Zeitschaltuhren

Bezuschusst werden die Ausgaben für:

  • Elektrikerleistungen zur Begehung/Datenaufnahme im Gebäude und Erstellung eines Kostenvoranschlags für förderfähige Maßnahmen
  • Elektrikerleistungen zur Umsetzung der bewilligten Maßnahme (Montage/Installationsleistungen)
  • Bewilligte Leuchtmittel, elektronische Betriebsgeräte und Lichtmanagementsyste

Welche Gebäude stehen im Fokus der Förderung?

Die Maßnahmen sind ausschließlich in Bestandsgebäuden der Kirchengemeinden genehmigungsfähig. Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:

  • Pfarrkirchen, Kirchen und Kapellen
  • Gemeindehäuser/-räume; Jugendräume
  • Pfarrhäuser/-büros/-wohnungen
  • Kindergärten
  • Sozialstationen
  • Verwaltungsgebäude
  • Maßnahmen in Räumen, die von der Kirchengemeinde längerfristig für die eigene Nutzung angemietet sind, sind ebenfalls genehmigungsfähig

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung der Maßnahmen wird aus Mitteln zur Förderung von Kleinmaßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz in Kirchengemeinden aus dem Nachhaltigkeitsfonds der Diözese sichergestellt. Für Beleuchtungsmaßnahmen stehen jedes Jahr 100.000 € zur Verfügung, die Umsetzung der Maßnahmen wird mit 50 % der Gesamtkosten gefördert.Die maximale Förderung pro Gebäude beträgt 2000 €. (Die Regelung der vorangegangenen Richtlinie, dass maximal zwei Gebäude pro Kirchengemeinde gefördet werden können, entfällt.)

Weitere Informationen zur Förderung "Energieeffizienten Beleuchtung":

Bitte Beachten:

  • Bei einem Antragsvolumen ab 10.000€ besteht die Möglichkeit Förderung aus dem Nachhaltigkeitsfonds zu beantragen.
  • Für größere Beleuchtungsmaßnahmen (in der Regel ab 20.000€) besteht die Möglichkeit auf öffentliche Förderung beachten sie hierzu den Förder.Weg.Weiser.
  • Das Antragsformular muss am PC ausgefüllt werden, da es Dropdown-Menüs enthält.
  • Die Ansicht der Datei können Sie bei Bedarf ändern (Im Reiter ANSICHT von UMBRUCHVORSCHAU auf NORMAL schalten).
  • Bitte berücksichtigen Sie auch die Förderrichtlinie "Energieeffiziente Beleuchtung". Dort sind alle Details zur Förderung enthalten.

Was kann ich jetzt tun?

  • Prüfen Sie die Details der Förderrichtlinie im Kirchlichen Amtsblatt (pdf).
  • Nehmen Sie die Beleuchtungssituation und insbesondere die vorhandenen Leuchtmittel in Ihrem Gebäude genauer unter die Lupe!
  • Sind Sie zu der Entscheidung gekommen, dass in Ihrem Gebäude Beleuchtungsmaßnahmen sinnvoll sind? Tragen Sie alle relevanten Informationen in das Antragsformular ein und reichen Sie die notwendigen Unterlagen postalisch sowie per E-Mail an bauamt-klimaschutz(at)bo.drs.de ein.
  • Setzen Sie sich mit der Beleuchtung in Ihrem Gebäude auseinander und helfen Sie mit, die klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu senken!

Was ist neu?

Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie, veröffentlichet Dezember 2019, finden sich in der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung effizienter Beleuchtung einige Änderungen:

  • Die Finanzierung des Förderprogramms wurde verstetigt: Es stehen jährlich 100.000€ zur Verfügung.
  • Maßnahmen werden zu 50% der Gesamtkosten gefördert. Pro Gebäude ist eine Förderung von maximal 2.000 € möglich. Eine Begrenzung auf zwei Gebäude pro Kirchengemeinde entfällt.
  • Für Maßnahmen mit einen Antragsvolumen von bis zu 1.000 € kann die Maßnahme ohne vorherige Bewilligung umgesetzt werden. Das Einreichen der Rechnung und des Antragsformulars nach Umsetzung der Maßnahme ist ausreichend. Die Auszahlung der Förderung erfolgt entsprechend des Rechnungsbetrags.
  • Bei Maßnahmen mit einem Antragsvolumen von übr 1.000 € ist vor der Umsetzung der Maßnahme eine Bewilligung der Förderung auf Grundlage des Kostenvoranschlags und des Antragsformulars einzuholen. Maßnahmen in Sakralgebäuden müssen grundsätzlich vor Umsetzung bewilligt werden.
  • Das Antragsformular der "Erfassungsbogen Beleuchtung"ist überarbeitet und gekürzt. Anträge sind auf dem neuen Formular einzureichen.

 

Downloads

Auszug Kirchliches Amtsblatt Nr. 14 vom 15.12.2022Download
Flyer energieeffiziente BeleuchtungDownload
Antragsformular "Erfassungsbogen Beleuchtung"Download

 

Ansprechpartnerin

Rebecca Liedtke

M.Sc. Klimaschutzmanagerin

Hauptabteilung VIII b - Bischöfliches Bauamt

Tel.: 07472 169-796
Fax: 07472 169-565
E-Mail: Bauamt-Klimaschutz(at)bo.drs.de

Zuständigkeit: Förderprogramme Beleuchtung, Heizungsoptimierung und PV-Anlagen, Fragen zum Thema Bauen und Klimaschutz