Auf die Plätze, fertig – HOPP!

Am 01.01.2023 tritt eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung in Kraft.
Jährlich werden 300 Heizungsanlagen von unseren Betriebsoptimierern begutachtet und hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert.

Zum 15.12.2022 ist die Förderrichtlinie zur Heizungsoptimierung unter dem Namen Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung mit Niedertemperatur-Check in den Gebäuden der Kirchengemeinden im Kirchlichen Amtsblatt erschienen. Die überarbeitete Richtlinie enthält neue Förderbausteine, die sie der Richtlinie entnehmen können und im Verlauf kurz erläutert werden.

Die Optimierung von Anlagen alleine ist nicht ausreichend, um die Treibhausminderungsziele der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu erreichen. Um Klimaneutralität im Bereich der Heizungsanlagen zu errechen ist ein Umstieg auf moderne Heizungstechnologien unter Einbindung von Erneuerbaren Energien in Kombination mit energetischen Sanierungsmaßnahmen unerlässlich. Dabei spielen v.a. Wärmepumpen eine zentrale Rolle.

Die Heizungsoptimierung ist jedoch ein wichtiger ergänzender Baustein, um den Energieverbrauch von Bestandsanlagen deutlich zu senken. Dabei werden neben alten Öl- und Gasheizungen auch neuere Anlagen genauer begutachtet. Allein die richtige Einstellung der Anlage führt zu Einsparungen von rund 7 Prozent. Weitere Maßnahmen wie die Optimierung und der Tausch von Heizungskomponenten (z.B. Heizungspumpe) erhöhen die Einsparungen weiter.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen, insbesondere im Bereich der Wärmeübertragung und -verteilung. Das Programm enthält folgende Bausteine (Nähere Erläuterungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen).

Erstbegehung der Heizungsanlage mit Niedertemperatur-Check

Im Rahmen der Erstbegehung wird die Anlage optimiert, wenn dies erforderlich und aus technischer Sicht möglich ist. Dabei kann u.a. die Heizkurve angepasst, die Nacht- und Wochenendabsenkung in Abstimmung auf die NutzerInnen des Gebäudes oder die Abschaltung im Sommer eingestellt werden. Weitere Optimierungsmaßnahmen wie der Tausch einzelner Komponenten der Anlage (z.B. Heizungspumpe) und der hydraulische Abgleich werden, wenn notwendig, empfohlen. Alle Ergebnisse werden in einem Heizungsbericht erfasst und zusammengetragen. Ein/e AnsprechpartnerIn der Kirchengemeinde ist bei der Begehung dabei und wird in die Anlage eingewiesen.

Neu ab 2023 ist der Niedertemperatur-Check, mit dem die Frage geklärt werden soll, ob in dem Gebäude eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben ist. In vielen Fällen ist bei der Erstbegehung eine Optimierung der Anlage möglich, gleichzeitig wird aber häufig die Empfehlung gemacht, den Austasch der Anlage zeitnah anzugehen. Das Ergebnis des Niedertemperatur-Checks dient dabei als Entscheidungshilfe bei der Auswahl der neuen Anlage auf Basis von Erneuerbaren Energien.

Heizungsoptimierungsmaßnahmen

In einem nächsten Schritt werden die empfohlenen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, begleitend durch die Betriebsoptimierer, umgesetzt. Die wichtigsten Maßnahmen, die empfohlen und über das Programm finanziert werden, sind:

  • der Hydraulischer Abgleich
  • der Einbau von Hocheffizienzpumpen
  • die Dämmung von Heizungsrohren und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sowie
  • der Einbau von Einzelraumregelungen (programmierbare Thermostatköpfe) + der Austausch von Thermostatventilen

Heizungskonzept

Für Gebäude, bei denen der Heizungstausch dringlich ist, kann in Einzelfällen ein Heizungskonzept über das Programm finanziert werden, welches von den beteiligten Betriebsoptimierern erstellt wird. Es enthält z.B. eine Gegenüberstellung von möglichen Anlagen auf Basis von Erneuerbaren Energien oder führt auf, welche Maßnahmen noch notwendig sind, um eine Wärmepumpe wirtschaftlich betreiben zu können.

Welche Gebäude und Heizungsanlagen stehen im Fokus?

Die Gebäude der Kirchengemeinden stehen im Fokus des Programms. Im Jahr 2023 und 2024 werden 300 Gebäude pro Jahr von unseren 5 Betriebsoptimierern begangen. Ziel ist es, mittelfristig alle Gebäude der Kirchengemeinden zu begehen und zu optimieren. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass nur Gebäude in das Programm aufgenommen werden, die von der Kirchengemeinde noch mittel- bis langfristig betrieben werden und keine umfassende energetische Sanierung bevorsteht.

Interessant sind v.a. alte Öl- und Gasheizungen, aber ebenso neuere Heizungsanlagen (auch jene bei denen bereits Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, wie Wärmepumpen und Pelletanlagen). Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich neuere Anlagen häufig noch im Werkzustand befinden, keine oder unzureichende Einstellungen in Abstimmung auf die Nutzung des Gebäudes vorgenommen wurden und z.B. der hydraulische Abgleich nach dessen Berechnung nie umgesetzt wurde. Dies führt zu höheren Energieverbräuchen, die im Rahmen der Begehungen aufgespürt und direkt behoben werden können.

Wie wird gefördert?

Die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen wird in 300 Gebäuden pro Jahr zu 100 Prozent seitens der Diözese Rottenburg-Stuttgart gefördert. Welche Maßnahmen notwendig erscheinen, entscheiden die Betriebsoptimierer im Rahmen der Erstbegehungen. Nach Freigabe der Maßnahmen durch das Klimaschutzmanagement, kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Was kann ich jetzt tun?

  • Prüfen Sie, ob ihr Dekanat dieses Jahr bei den Begehungen dabei ist: Im Jahr 2023 werden Gebäude in den Dekanaten Schwäbisch Gmünd (Frühjahr 23), Balingen (Frühjahr 23), Riedlingen (Herbst 23) und Ludwigsburg (Herbst 23) begangen. Sollte Ihr Dekanat dabei sein, werden Sie frühzeitig von unseren Ansprechpartnern in den Verwaltungszentren kontaktiert und informiert. Die Begehungen im Frühjahr sind aktuell in der Planung.
  • Ist Ihre Kirchengemeinde dabei? Dann werden Sie Kümmerer/Ansprechpartner und betreuen Sie den Prozess der Heizungsoptimierung, u.a. indem Sie die Begehungen vor Ort begleiten und in die Heizungsanlage eingewiesen werden. So helfen Sie mit die klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu senken!
  • Unabhängig vom Förderprogramm: Nehmen Sie Ihren Gebäudebestand genauer unter die Lupe! Gebäude mit hohem Energieverbrauch sind von besonderer Relevanz und sollten einmal genauer angeschaut werden.
  • Beachten Sie: Die Heizungsoptimierung ist seit Oktober 2022 Pflicht (Energieeinsparverordnung). Kontaktieren Sie Ihre Heizungsfirma oder den Schornsteinfeger, damit Ihre Anlage, idealerweise im Rahmen des nächsten anstehenden Termins, optimiert werden kann (Heizkurve, Nachtabsenkung etc.)

Hilfreiche Dokumente und Links

Folder Heizungsoptimierung                                                                                                      DOWNLOAD

Der obige Folder wurde im Jahr 2019 erstellt und enthält Informationen zu den wesentlichen Bausteinen einer Heizungsoptimierung. Mit dessen Hilfe lassen sich die Rolle des Hydraulischen Abgleichs und weiterer Kleinmaßnahmen besser verstehen.

 

Förderprogramm Heizungsoptimierung (Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG)DOWNLOAD
Informationen zur Antragstellung (Antragstellung über das BAFA)DOWNLOAD

Sollte ihre Kirchengemeinde dieses Jahr nicht im DRS-Programm Heizungsoptimierung dabei sein, Sie aber dennoch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (v.a. den Hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch) vornehmen lassen, können Sie beim BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent beantragen.

 

Richtlinie Heizungsoptimierung im Kirchlichen Amtblatt                                                     DOWNLOAD

 

Ansprechpartnerin

Vera Polcher-Wied

M.Sc. Klimaschutzmanagerin

Hauptabteilung VIII b - Bischöfliches Bauamt

Tel.: 07472 169-453
Fax: 07472 169-565
E-Mail: Bauamt-Klimaschutz(at)bo.drs.de oder vpolcherwied(at)bo.drs.de

Zuständigkeit: Förderprogramm Heizungsoptimierung HOPP