Vertragswesen

Vereinfachung bei Vertragsabschluss mit Architekten und Fachplanern

Der Ablauf des Vertragsabschlusses wird aufgrund der novellierten Bischöflichen Bauordnung ab 1. Januar 2023 vereinfacht.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 ist die HOAI 2021 nicht mehr verbindliches Preisrecht, sondern besitzt empfehlenden Charakter. Da die HOAI bisher eine breits Akzeptanz erfahren hat, bildet sie für Honorarvereinbarungen zwischen Kirchengemeinden und Planern nach wie vor die Grundlage.

Die HOAI 2021 stellt an wirksame Honorarvereinbarungen geringere formale Anforderungen als die Vorgängerversion HOAI 2013, indem statt der Schriftform die Textform genügt. Daher ist es zukünftig ausreichend, die Vertragsunterlagen nebst Anlagen in einfacher Ausführung einzureichen. Die geprüften Unterlagen werden im Bischöflichen Bauamt digitalisiert und mit dem Genehmigungsschreiben an die Vertragspartner per E-Mail verschickt. Das Original verbleibt in den Akten des Bischöflichen Ordinariats. 

Regelungen zu Verträgen mit Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmern finden Sie unter § 31 Bischöfliche Bauordnung.

Die Formulare zum Vertragswesen finden Sie hier >.

Den Prozessablauf vom Grundsatzbeschluss des Kirchengemeindrats bis zur Vertragsgenehmigung finden Sie hier unten.

Prozessablauf Verträge

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Ansprechpartner

Thomas Jüttner, stellv. Abteilungsleiter

Tel.: 07472 169-413
Fax: 07472 169-565
E-mail: Bauamt-Vertraege(at)bo.drs.de

Aufgabengebiete:

  • Behandlung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
  • Prüfung von Honorarberechnungen
  • Beratung zum Vergabeverfahren nach VOB

Ulrike Frick

Tel.: 07472 169-459
Fax: 07472 169-565
E-mail: Bauamt-Vertraege(at)bo.drs.de

Aufgabengebiete:

  • Behandlung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
  • Prüfung von Honorarberechnungen
  • Beratung zum Vergabeverfahren nach VOB
  • Mitwirkung an der Klärung/ Regelung bei Baustreitigkeiten